Artenschutz
Für Uhrarmbänder aus Reptilleder (wie z.B. Echt Kroko oder Echt
Eidechse) und den Handel mit ihnen, gelten besondere Gesetze, die im
Interesse des Artenschutzes in Übereinstimmung mit dem weltweit gültigen
Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen und seinen Durchführungs-
bestimmungen, entwickelt worden sind. Demnach ist es vorgeschrieben, den
Nachweis zu erbringen, dass Uhrarmbänder aus Reptilleder legal erworben
sind.
Bereits seit Ende 1987 ist in Deutschland das vom internationalen Reptilleder Verband e.V. (IRV)entwickelte, heute staatlich kontrollierte Kennzeichnungssystem mit derArtenschutzfahne als Legalitätsnachweis für Artenschutzrechtlicheinwandfreie Ware anerkannt. Für den Einzelhandel hat dieses System denVorteil, dass er aufgrund der direkten Kennzeichnung des Endproduktesmit der Artenschutzfahne den Herkunftsnachweis für jedes einzelneUhrarmband erbringen kann.
Die an jedem Reptilleder-Uhrarmband befindliche
Artenschutzfahne, enthält alle Informationen, die für einen lückenlosen
Herkunftsnachweis nötig sind sowie eine schnelle und sichere
Identitätsprüfung und eine leichte Rückverfolgung jedes einzelnen
Artikels gewährleistet.
Ausführliche Informationen über das Kennzeichnungssystem des IRV erhalten Sie hier auf der Internetseite des IRV.